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   OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09   

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https://dejure.org/2010,31521
OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09 (https://dejure.org/2010,31521)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.01.2010 - 8 U 791/09 (https://dejure.org/2010,31521)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 8 U 791/09 (https://dejure.org/2010,31521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Deckungsklage gegen Berufungsunfähigkeitszusatzversicherung: Wahrung der Klagefrist durch Prozesskostenhilfeantrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 12 Abs. 3
    Die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss muss innerhalb von zwei Wochen erhoben und begründet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anforderungen an die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss bei einer Fristsetzung gemäß § 12 Abs. 3 VVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09
    Er muss daher nicht nur Verzögerungen vermeiden, sondern auch im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung wirken (vgl. BGHZ 98, 295, 301).

    In Anwendung des Rechtsgedankens von § 234 Abs. 1 ZPO ist nur ein Zeitraum von höchstens zwei Wochen als angemessen anzusehen, da für eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozesskostenhilfe, die im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraussetzt, ob das Prozesskostenrisiko getragen werden und wie der Prozesskostenvorschuss aufgebracht werden soll, mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners nur dieser Zeitraum als angemessen angesehen werden kann (vgl. BGHZ 98, 295 - 302).

    Auch in dem vom BGH entschiedenen Fall (BGHZ 98, 295 ff.) waren bereits dem Antrag auf Prozesskostenhilfe alle erforderlichen Unterlagen und eine ordnungsgemäße Klagebegründung beigefügt und es war zu den Einwendungen der dortigen Beklagten Stellung genommen worden.

    Jedenfalls hätte er - angesichts der von ihm selbst verursachten Unklarheit - bei Beachtung der wegen der Notwendigkeit einer alsbaldigen Zustellung zu fordernden Sorgfalt sich spätestens innerhalb weniger Tage darüber vergewissern müssen, ob der Schriftsatz vom 15.01.2008 zugestellt wurde, und - da dies nicht der Fall war - seine sofortige Zustellung beantragen müssen (vgl. hierzu BGH BGHZ 98, 295 - 302).

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89

    Frist der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Wahrung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09
    39 Wenn Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, muss ein Versicherungsnehmer grundsätzlich binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen und diese auch begründen (vgl. BGH VersR 1990, 882 - 883; OLG Celle VersR 2006, 101).

    Dies folgt aus dem Rechtsgedanken, dass alles für eine größtmögliche Beschleunigung des Verfahrens getan werden muss (vgl. hierzu auch BGH VersR 1990, 882 - 883).

  • OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09
    39 Wenn Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, muss ein Versicherungsnehmer grundsätzlich binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen und diese auch begründen (vgl. BGH VersR 1990, 882 - 883; OLG Celle VersR 2006, 101).

    Auch dann muss alles geschehen, damit die Klage alsbald zugestellt werden kann (BGH VersR 1989, 689; OLG Celle VersR 2006, 101).

  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05

    Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09
    38 Grundsätzlich ist anerkannt, dass auch ein bis zum Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG a. F. ordnungsgemäß beim Gericht eingegangenes Prozesskostenhilfegesuch die Klagefrist wahren kann (vgl. BGH VersR 2006, 57).
  • BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09
    Da damit der Versicherer ein Privileg erhalten hat, welches inzwischen mit der derzeit geltenden Rechtslage ohnehin wieder abgeschafft wurde, ist die Regelung des § 12 Abs. 3 VVG a. F. wegen des Ausnahmecharakters einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich (BGH VersR 2007, 1209).
  • OLG Köln, 16.02.2005 - 5 U 126/04

    Versäumung der Klagefrist aus Versicherungsvertrag bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09
    Es ist binnen 14 Tagen eine der Bewilligung entsprechende Klage einzureichen (vgl. OLG Köln VersR 2005, 1521).
  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 91/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09
    Dagegen ist die Vorschrift weder anwendbar, wenn der Versicherer den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat oder Ansprüche auf Rückgewähr erbrachter Leistungen erhebt, noch dann, wenn er Leistungen lediglich für die Zukunft verweigert (BGH NJW 2004, 1390 - 1391).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09
    Auch dann muss alles geschehen, damit die Klage alsbald zugestellt werden kann (BGH VersR 1989, 689; OLG Celle VersR 2006, 101).
  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 143/10

    Deckungsklage gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Klagefristwahrung

    bb) Die Oberlandesgerichte Celle (VersR 2006, 101 f.) und Nürnberg (VersR 2011, 57 Rn. 39) haben auch nach Inkrafttreten dieser Regelung daran festgehalten, dass aus dem Gebot größtmöglicher Beschleunigung des Verfahrens weiterhin die Verpflichtung folge, die Beschwerde binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen und zu begründen (ebenso Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 12 Rn. 64).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09

    PKH-Bewilligungsverfahren: Verkürzung der Beschwerdefrist durch die

    § 12 Abs. 3 VVG a. F. kann keine Verkürzung der Beschwerdefrist im PKH-Bewilligungsverfahren (§ 127 Abs. 2 S. 3 ZPO) zu Lasten der bedürftigen Partei entnommen werden (Abweichung von OLG Nürnberg, Urt. 18.01.2010, 8 U 791/09 und OLG Celle, VersR 2006, 101).

    Der divergierenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG Nürnberg, Urteil vom 18.01.2010 - 8 U 791/09 [Bl. 381 ff.]) folgt der Senat nicht.

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